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Prämienverbilligung Unterstützung für die ganze Familie.

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Individuelle Prämienverbilligung (IPV) - Habe ich Anspruch auf Verbilligung meiner Krankenkassenprämie?

Bei tiefem Lohn – je nach Kanton

Personen, die über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, werden beim Bezahlen der Krankenkassenprämien unterstützt. Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, ist kantonal geregelt. Massgebende Kriterien sind Einkommen und Anzahl Kinder. In vielen Kantonen werden Sie direkt von der Verwaltung informiert, wenn Sie berechtigt sind. Ermittelt werden Sie jährlich über die Steuerveranlagung. In gewissen Kantonen herrscht aber auch Antragspflicht. Sie haben also nur einen Anspruch, wenn Sie selbst aktiv werden und die Verbilligung jährlich beantragen.

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Prämienverbilligung – welche Regelung gilt für mich?

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Verbilligung prüfen oder beantragen wollen, kontaktieren Sie die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton oder Ihrer Wohngemeinde.

Auszahlung:

Die Prämienverbilligung wird den Krankenversicherern überwiesen.

Diese rechnen den Betrag in den folgenden Prämienrechnungen an. Wie genau die Beiträge fakturiert werden, ist Sache der zuständigen Krankenversicherung, die bei Fragen weiterhelfen kann.

Häufige Fragen:

Was passiert bei einer Änderung meiner Familienverhältnisse?

Bei der Geburt eines Kindes während des laufenden Bezugsjahres kann mit einem amtlichen Dokument (Familienbüchlein oder Geburtsbescheinigung) sowie mit Angabe der Krankenversicherung eine Anpassung der Prämienverbilligungen verlangt werden. Diese Unterlagen müssen allerdings bis spätestens 31. März des Folgejahres eingereicht werden.

Bei Heirat oder Scheidung werden die Änderungen erst ab dem Folgejahr wirksam.

Wieso kann eine Person in einem Jahr eine IPV-Anmeldung erhalten und im nächsten Jahr nicht?

Aufgrund der Steuerdaten des Vorjahres besteht vermutlich kein Anspruch mehr auf Prämienverbilligungen, weil eine definitive Steuerveranlagung höhere Einkommen oder Vermögen ausweist.

Wird die ganze Prämie der Grundversicherung angerechnet?

Nein. Es wird eine Referenzprämie angerechnet, die jährlich durch die Kantonsregierung festgelegt wird.

Haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen Anspruch auf IPV?

Wer Ergänzungsleistungen bezieht, erhält die vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegte kantonale Durchschnittsprämie. Ein zusätzlicher Anspruch besteht nicht.

Haben Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe Anspruch auf IPV?

Wer Sozialhilfe bezieht, erhält bereits Beiträge an die Krankenversicherung. Ein zusätzlicher Anspruch besteht nicht.

Haben Auszubildende Anspruch auf Prämienverbilligungen?

Junge Erwachse im Alter von 19 bis 25 Jahren, die sich per 1. Januar in Ausbildung befinden und für die durch einen Elternteil eine Ausbildungszulage bezogen wird, sind auf dem Antragsformular der Eltern aufzuführen.

Personen in Ausbildung, für die keine Ausbildungszulage ausgerichtet wird, können einen eigenen Anspruch auf Prämienverbilligungen geltend machen.

Info: Prämienverbilligung – welche Regelung gilt für mich?

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Verbilligung prüfen oder beantragen wollen, kontaktieren Sie die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton oder Ihrer Wohngemeinde.

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