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Grundversicherung

Für alle Personen mit Wohnsitz ist die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen der Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt und bei allen Krankenkassen in der Schweiz gleich. Die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragssteller, der den Beitritt wünscht, in ihre Grundversicherung aufzunehmen.

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Was beinhaltet die Grundversicherung?

Eine Krankenversicherung ist eine Organisation, die die gesetzlich bestimmten Leistungen aus dem KVG (Krankenversicherungsgesetz) erbringt. Als solche ist sie nicht gewinnorientiert. Sie steht ferner unter der Aufsicht des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Aktuell gibt es 65 vom BAG zugelassene Krankenversicherungen, die mit der Erbringung dieser Dienstleitung betraut sind.

Einige der Krankenkassen sind nur regional aktiv. Wenn ein Versicherter auch nur in den benachbarten Kanton zieht, muss er sich bei einer neuen Krankenversicherung anmelden. Seit Beginn der 1990er Jahre existiert in der Schweiz ein Alternativmodell. Dazu gehört beispielsweise das Gruppenpraxis-, Telefon- und Hausarztmodell. Bei diesem Modell sucht der Versicherte im Falle einer Krankheit zuerst den Hausarzt auf, kontaktiert medizinisches Personal per Telefon oder geht in eine Gruppenpraxis. Dieses Modell wurde zur Kostensenkung der Versicherer eingeführt, weil damit doppelte Behandlungen sowie überflüssige Behandlungskosten im Zuge von Facharztbesuchen verhindert werden können.

Tipp: gesetzlichen Grundlagen für Fragen rund um die Krankenkasse ergeben sich aus dem KVG (Krankenversicherungsgesetz), VVG (Versicherungsvertragsgesetz), den jeweiligen AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen) und den ZB (Zusatzbedingungen).

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