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Message: session_set_save_handler() [function.session-set-save-handler.php]: Session save handler cannot be changed after headers have already been sent
Hurra, ein Baby ist geboren! Jetzt fängt die schöne, gemeinsame Zeit an. Doch wie wird das Kleine am besten abgesichert? Was gilt bezüglich der Krankenversicherung von Neugeborenen? Fragen über Fragen, die sich rund um die Absicherung des Babys drehen.
Krankenversicherung für Babys: Diese Fristen gelten
Versicherer kennen die sogenannte Karenzfrist, die für Babys gilt. Sie besagt, dass das Kind in den ersten drei Monaten nach seiner Geburt bei der Mutter versichert ist. Die Versicherung tritt auch bei einem Krankheitsfall des Kindes in Leistung. Erfolgt dann die persönliche Versicherung des Kindes, wird diese rückwirkend ab dem Tag der Geburt geschlossen.
Die Kosten für den Aufenthalt im Spital zahlt die Grundversicherung der Mutter, sofern der Aufenthalt direkt nach der Geburt vorliegt. In Krankheitsfällen wird die Kindesversicherung belastet. Bestehen angeborene Krankheiten, werden diese durch die Invalidenversicherung getragen.
Das Baby besser vor der Geburt krankenversichern lassen?
Es ist sinnvoll, das Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenversicherung anzumelden. Dies lässt die erste Zeit nach der Geburt ruhiger verlaufen, denn Sie müssen sich um keine derartigen Formalitäten kümmern und können die neue Zeit als Familie geniessen. Ausserdem besteht ein ausreichender Versicherungsschutz für Ihr Kind, sollte dieses mit einer Erkrankung zur Welt kommen oder kurz nach der Geburt erkranken.
Wichtig zu wissen: Zusatzversicherungen haben keine Aufnahmepflicht! Sie können den Versicherungsantrag ablehnen und müssen dies nicht einmal begründen. Ist Ihr Baby bereits vor der Geburt bei einer Krankenkasse gemeldet, muss diese die versicherten Leistungen erbringen und das in voller Höhe!
SmileKrankenkasse.ch hilft bei der Auswahl der Versicherung
Die Auswahl der passenden Versicherung ist sehr wichtig für Ihr Kind. SmileKrankenkasse.ch berät Sie gern und hilft Ihnen, die Krankenkassen zu vergleichen. Wichtig ist, dass Sie verschiedene Offerten vorliegen haben, bei denen Sie nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistung vergleichen sollten. Nach Auswahl eines Anbieters füllen Sie den Versicherungsantrag aus und senden ihn an die Krankenkasse zurück. Nach der Geburt melden Sie das genaue Geburtsdatum und geben den Namen Ihres Kindes bei der Versicherung an. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie die Versicherungskarte und der Versicherungsschutz gilt als aktiv.